Beitragsordnung
(Stand März 2018)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die
Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
(1.) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und ggf. Umlagen.
(2.) Die festgesetzten Beträge werden grundsätzlich ab dem 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem
der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin
festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
(1.) Jahresbeitrag:
Mitgliedsstatus Beitragshöhe
Kinder bis 3 Jahren - beitragsfrei -
(Die Beitragspflicht beginnt in dem Jahr, in dem das Kind 4 Jahre alt wird)
Kinder von 4 Jahre bis einschl.11 Jahre Euro 54,-
Jugendliche von 12 Jahre bis einschl. 17 Jahre Euro 72.-
Erwachsene ab 18 Jahren Euro 96.-
Senioren ab 65 Jahren Euro 80.-
Familienbeitrag Euro 200.-
Fördernde Mitgliedschaft Euro 20.-
(2.) Aufnahmegebühr:
pro Person Euro 5.-
(3.) Zusatzbeiträge pro Jahr
|
Kinder |
Jugendliche |
Erwachsene |
Basketball |
12,00€ |
18,00€ |
24,00€ |
Handball |
12,00€ |
18,00€ |
24,00€ |
Ju-Jutsu |
12,00€ |
18,00€ |
24,00€ |
Karate |
12,00€ |
18,00€ |
24,00€ |
Kunstturnen |
12,00€ |
18,00€ |
24,00€ |
Zumba |
-- |
18,00€ |
24,00€ |
(4.) Für die Beitragshöhe ist das Lebensalter maßgebend, das in dem Kalenderjahr erreicht wird.
(5.) Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, die Abteilungs- und Übungsleiter sind für die Dauer ihrer
Tätigkeit von der Beitragszahlung entbunden.
(6.) Ehrenmitglieder sind von Beitragszahlungen befreit.
(7.) Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des
Landessportbundes Niedersachsen e.V. sowie die GEMA in Höhe der vom
Landessportbundes Niedersachsen e.V. festgelegten Sätze.
(8.) Der Mitgliedsbeitrag wird durch Lastschriftverfahren zum 01.04. eines jeden Jahres vom Girokonto
abgebucht. Bei Nichteinlösung der Lastschrift, wird eine Umstellung auf Rechnungszahlung
vorgenommen; hierfür werden 2,50 € pro Jahr berechnet.
(9.) Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung der
Mitgliederversammlung gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben.
Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
(10.) Die Familienmitgliedschaft im TV Scheeßel beinhaltet die Mitgliedschaft von
Eltern/Erziehungsberechtigten und ihren minderjährigen Kindern.
In dem Jahr, in dem ein minderjähriges Kind das 18. Lebensjahr vollendet, scheidet es aus der
Familienmitgliedschaft aus.
Es ist dann der Erwachsenenbeitrag – ggf. mit entsprechenden Zusatzbeiträgen - zu entrichten. Dieser
Beitrag wird – sofern nichts anderes vereinbart wurde – gemäß dem vorliegenden SEPA-Lastschrift-
Mandat eingezogen.
(11.) Begleitpersonen der Kinder beim Eltern-Kind-Turnen müssen Vereinsmitglieder sein.
(12.) Die Beitragshöhe im Eintrittsjahr ist quartalsweise gestaffelt.
(13.) Über eine Beitragsermäßigung, Beitragsstaffelung bzw. Beitragsbefreiung kann der geschäftsführende
Vorstand im Einzelfall entscheiden.
§ 4 Umlagen
Für besondere Anlässe können zusätzliche finanzielle Mittel durch Umlagen generiert werden. Hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 5 Datenverwaltung
Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden gemäß §25 der Satzung verwaltet.
§ 6 Vereinskonto
Bank : Sparkasse Scheeßel
IBAN: DE 49 2915 2550 0000 165357
BIC: BRLADE21SHL
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen an die Vereinskasse anerkannt.
§ 7 Vereinsaustritt
(1.) Ein Vereinsaustritt ist nur aufgrund einer schriftlichen Erklärung gegenüber einem Mitglied des
geschäftsführenden Vorstandes möglich.
(2.) Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt ein Jahr.
(3.) Es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Abschluss des Kalenderjahres (Satzung §7).
(4.) Eine Erstattung der Beiträge – auch anteilig – erfolgt nicht.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren Kassenwart.
gez.
Der Vorstand TV Scheeßel von 1892 e.V.
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Nach einer Jahreshauptversammlung steht ein Jahresbericht mit Rückblick auf das jeweilige Jahr zur Verfügung.
Hier werden Sie Mitglied im TV Scheeßel von 1892 e.V.:
Auch unser Verein lebt von seinen Mitgliedern. Wir freuen uns, wenn auch Sie unserem Turnverein beitreten und sich sportlich betätigen möchten, Spaß an Bewegung und sich aktiv in einer Abteilung beteiligen. Wer diese Zeit nicht hat, ist auch als passives Mitglied herzlich willkommen.
Eine Beitrittserklärung können Sie hier als PDF öffnen und sich ausdrucken.
Hier erhalten Sie unsere aktuelle Beitragsordnung hier als PDF
Wir möchten allen Mitgliedern, die aus gesundheitlichen-, zeitlichen- oder anderen Gründen ihre Vereinsmitgliedschaft beenden wollen oder müssen, vorschlagen, sich für eine Passiv-Mitgliedschaft zu entscheiden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie bleiben ein gerngesehenes Mitglied im TV Scheeßel und helfen gleichzeitig dem Verein, sein breit gefächertes Angebot weiter aufrecht zu erhalten. Der Vorstand und alle Vereinsmitglieder danken Ihnen für Ihre wohlwollende Entscheidung. Bitte rufen Sie uns gerne an und wählen sie hier Ihren Gesprächspartner.
Der TV Scheeßel von 1892 e.V. ist ein eingetragener Verein, der nach §§ 51ff. Abgabenordnung durch das Finanzamt als gemeinnützig erklärt ist und berechtigt Spendenbescheinigungen zu erstellen. Wenn Sie dem TV Scheeßel eine Spende zukommen lassen möchten, dann benutzen Sie bitte unsere Bankverbindung. Für Fragen steht Ihnen gerne unser Kassenwart Herr Wilfried Dittmer zur Verfügung.
Vielen Dank.
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Der Standort ist: Große Halle am Vareler Weg - Beeke Schule, Scheeßel.