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TV Scheeßel von 1892 e.V.

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Beitragsordnung

(Stand März 2018)

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die
Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

(1.) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und ggf. Umlagen.
(2.) Die festgesetzten Beträge werden grundsätzlich ab dem 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem
      der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin
      festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

(1.) Jahresbeitrag:

Mitgliedsstatus                                                                     Beitragshöhe

Kinder bis 3 Jahren                                                           - beitragsfrei -

(Die Beitragspflicht beginnt in dem Jahr, in dem das Kind 4 Jahre alt wird)

Kinder von 4 Jahre bis einschl.11 Jahre                               Euro 54,-

Jugendliche von 12 Jahre bis einschl. 17 Jahre                   Euro 72.-

Erwachsene ab 18 Jahren                                                    Euro 96.-

Senioren ab 65 Jahren                                                          Euro 80.-

Familienbeitrag                                                                      Euro 200.-

Fördernde Mitgliedschaft                                                       Euro 20.-
 

(2.) Aufnahmegebühr:

pro Person                                                                             Euro 5.-
 

(3.) Zusatzbeiträge pro Jahr

 

Kinder
bis 11 Jahre

Jugendliche
12 bis 17 Jahre

Erwachsene
ab 18 Jahre

Basketball

12,00€

18,00€

24,00€

Handball

12,00€

18,00€

24,00€

Ju-Jutsu

12,00€

18,00€

24,00€

Karate

12,00€

18,00€

24,00€

Kunstturnen

12,00€

18,00€

24,00€

Zumba

--

18,00€

24,00€

 

(4.)   Für die Beitragshöhe ist das Lebensalter maßgebend, das in dem Kalenderjahr erreicht wird.
(5.)   Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, die Abteilungs- und Übungsleiter sind für die Dauer ihrer  
        Tätigkeit von der Beitragszahlung entbunden.
(6.)   Ehrenmitglieder sind von Beitragszahlungen befreit.
(7.)   Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des
        Landessportbundes Niedersachsen e.V. sowie die GEMA in Höhe der vom
        Landessportbundes Niedersachsen e.V. festgelegten Sätze.
(8.)   Der Mitgliedsbeitrag wird durch Lastschriftverfahren zum 01.04. eines jeden Jahres vom Girokonto
        abgebucht. Bei Nichteinlösung der Lastschrift, wird eine Umstellung auf Rechnungszahlung
        vorgenommen; hierfür werden 2,50 € pro Jahr berechnet.
(9.)   Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung der
        Mitgliederversammlung gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben.
        Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
(10.)  Die Familienmitgliedschaft im TV Scheeßel beinhaltet die Mitgliedschaft von   
         Eltern/Erziehungsberechtigten und ihren minderjährigen Kindern.
         In dem Jahr, in dem ein minderjähriges Kind das 18. Lebensjahr vollendet, scheidet es aus der
         Familienmitgliedschaft aus.
         Es ist dann der Erwachsenenbeitrag – ggf. mit entsprechenden Zusatzbeiträgen - zu entrichten. Dieser
         Beitrag wird – sofern nichts anderes vereinbart wurde – gemäß dem vorliegenden SEPA-Lastschrift-
         Mandat eingezogen.
(11.)  Begleitpersonen der Kinder beim Eltern-Kind-Turnen müssen Vereinsmitglieder sein.
(12.)  Die Beitragshöhe im Eintrittsjahr ist quartalsweise gestaffelt.
(13.)  Über eine Beitragsermäßigung, Beitragsstaffelung bzw. Beitragsbefreiung kann der geschäftsführende
         Vorstand im Einzelfall entscheiden.

§ 4 Umlagen
Für besondere Anlässe können zusätzliche finanzielle Mittel durch Umlagen generiert werden. Hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 5 Datenverwaltung
Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden gemäß §25 der Satzung verwaltet.

§ 6 Vereinskonto
Bank : Sparkasse Scheeßel
IBAN: DE 49 2915 2550 0000 165357
BIC: BRLADE21SHL

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen an die Vereinskasse anerkannt.

 § 7 Vereinsaustritt

(1.)  Ein Vereinsaustritt ist nur aufgrund einer schriftlichen Erklärung gegenüber einem Mitglied des 
       geschäftsführenden Vorstandes möglich.
(2.)  Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt ein Jahr.
(3.)  Es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Abschluss des Kalenderjahres (Satzung §7).
(4.)  Eine Erstattung der Beiträge – auch anteilig – erfolgt nicht.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren Kassenwart.

gez.

Der Vorstand TV Scheeßel von 1892 e.V.

___________________________________________________________

Nach einer Jahreshauptversammlung steht ein Jahresbericht mit Rückblick auf das jeweilige Jahr zur Verfügung.

Hier werden Sie Mitglied im TV Scheeßel von 1892 e.V.:

Auch unser Verein lebt von seinen Mitgliedern. Wir freuen uns, wenn auch Sie unserem Turnverein beitreten und sich sportlich betätigen möchten, Spaß an Bewegung und sich aktiv in einer Abteilung beteiligen. Wer diese Zeit nicht hat, ist auch als passives Mitglied herzlich willkommen.

Eine Beitrittserklärung können Sie hier als  PDF  öffnen und sich ausdrucken.
 

Hier erhalten Sie unsere aktuelle Beitragsordnung hier als   PDF

Wir möchten allen Mitgliedern, die aus gesundheitlichen-, zeitlichen- oder anderen Gründen ihre Vereinsmitgliedschaft beenden wollen oder müssen, vorschlagen, sich für eine Passiv-Mitgliedschaft zu entscheiden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie bleiben ein gerngesehenes Mitglied im TV Scheeßel und helfen gleichzeitig dem Verein, sein breit gefächertes Angebot weiter aufrecht zu erhalten. Der Vorstand und alle Vereinsmitglieder danken Ihnen für Ihre wohlwollende Entscheidung. Bitte rufen Sie uns gerne an und wählen sie  hier  Ihren Gesprächspartner.  


Der TV Scheeßel von 1892 e.V. ist ein eingetragener Verein, der nach §§ 51ff. Abgabenordnung durch das Finanzamt als gemeinnützig erklärt ist und berechtigt Spendenbescheinigungen zu erstellen. Wenn Sie dem TV Scheeßel eine Spende zukommen lassen möchten, dann benutzen Sie bitte unsere Bankverbindung. Für Fragen steht Ihnen gerne unser  Kassenwart Herr Wilfried Dittmer zur Verfügung.
Vielen Dank.


Der Turnverein Scheeßel hat einen eigenen  Erst-Hilfe-Defibrillator.
Der Standort ist: Große Halle am Vareler Weg - Beeke Schule, Scheeßel.

 

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