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TV Scheeßel von 1892 e.V.

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Beitragsordnung

(Stand März 2018)

 

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse
(1.) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und ggf. Umlagen.
(2.) Die festgesetzten Beträge werden grundsätzlich ab dem 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst
      wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

(1.) Jahresbeitrag:

Mitgliedsstatus                                                                     Beitragshöhe

Kinder bis 3 Jahren                                                          - beitragsfrei -

(Die Beitragspflicht beginnt in dem Jahr, in dem das Kind 4 Jahre alt wird)

Kinder von 4 Jahre bis einschl.11 Jahre                               Euro 54,-

Jugendliche von 12 Jahre bis einschl. 17 Jahre                   Euro 72.-

Erwachsene ab 18 Jahren                                                    Euro 96.-

Senioren ab 65 Jahren                                                          Euro 80.-

Familienbeitrag                                                                      Euro 200.-

Fördernde Mitgliedschaft                                                       Euro 20.-

(2.) Aufnahmegebühr:

pro Person                                                                             Euro 5.-

(3.) Zusatzbeiträge pro Jahr

 

Kinder
bis 11 Jahre

Jugendliche
12 bis 17 Jahre

Erwachsene
ab 18 Jahre

Basketball

12,00€

18,00€

24,00€

Handball

12,00€

18,00€

24,00€

Karate

12,00€

18,00€

24,00€

Kunstturnen

12,00€

18,00€

24,00€

Zumba

--

18,00€

24,00€

 

(4.)   Für die Beitragshöhe ist das Lebensalter maßgebend, das in dem Kalenderjahr erreicht wird.
(5.)   Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, die Abteilungs- und Übungsleiter sind für die Dauer ihrer Tätigkeit von der
        Beitragszahlung entbunden.
(6.)   Ehrenmitglieder sind von Beitragszahlungen befreit.
(7.)   Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Niedersachsen e.V. sowie die
        GEMA in Höhe der vom Landessportbundes Niedersachsen e.V. festgelegten Sätze.
(8.)   Der Mitgliedsbeitrag wird durch Lastschriftverfahren zum 01.04. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. Bei
        Nichteinlösung der Lastschrift, wird eine Umstellung auf Rechnungszahlung vorgenommen; hierfür werden 2,50 € pro Jahr
        berechnet.
(9.)   Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung der Mitgliederversammlung gesonderte
        Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu
        informieren.
(10.)  Die Familienmitgliedschaft im TV Scheeßel beinhaltet die Mitgliedschaft von    Eltern/Erziehungsberechtigten und ihren
         minderjährigen Kindern.
         In dem Jahr, in dem ein minderjähriges Kind das 18. Lebensjahr vollendet, scheidet es aus der Familienmitgliedschaft aus.
         Es ist dann der Erwachsenenbeitrag – ggf. mit entsprechenden Zusatzbeiträgen - zu entrichten. Dieser Beitrag wird – sofern
         nichts anderes vereinbart wurde – gemäß dem vorliegenden SEPA-Lastschrift-Mandat eingezogen.
(11.)  Begleitpersonen der Kinder beim Eltern-Kind-Turnen müssen Vereinsmitglieder sein.
(12.)  Die Beitragshöhe im Eintrittsjahr ist quartalsweise gestaffelt.
(13.)  Über eine Beitragsermäßigung, Beitragsstaffelung bzw. Beitragsbefreiung kann der geschäftsführende Vorstand im Einzelfall
         entscheiden.

§ 4 Umlagen
Für besondere Anlässe können zusätzliche finanzielle Mittel durch Umlagen generiert werden. Hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 5 Datenverwaltung
Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden gemäß §25 der Satzung verwaltet.

§ 6 Vereinskonto
Bank : Sparkasse Scheeßel
IBAN: DE 49 2915 2550 0000 165357
BIC: BRLADE21SHL

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen an die Vereinskasse anerkannt.

 § 7 Vereinsaustritt
(1.)  Ein Vereinsaustritt ist nur aufgrund einer schriftlichen Erklärung gegenüber einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes
       möglich.
(2.)  Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt ein Jahr.
(3.)  Es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Abschluss des Kalenderjahres (Satzung §7).
(4.)  Eine Erstattung der Beiträge – auch anteilig – erfolgt nicht.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren Kassenwart.

gez.

Der Vorstand TV Scheeßel von 1892 e.V.

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